Datenschutz und Informationssicherheit.
untrennnbar verknüpft
BDSG und DSGVO - Bundesdatenschutzgesetz - Datenschutzgrundverordnung
Neue Gesetze und Richtlinien seit Mai 2018
Wir bieten Ihnen das passende Framework für diese Unternehmensaufgabe
DSMS.EU
DSMS
... steht für DatenSchutzManagementSystem
Herzlich willkommen im DSMS von DSBextern.de
02/20/2020 4:07 PM
Sie benötigen einen Datenschutzbeauftragten? Wir haben das passende Angebot für Sie.
06/20/2019 7:08 PM
Rufen Sie uns an unter 09921 807780 oder schreiben Sie uns an info@DSBextern.de
02/20/2020 4:09 PM
DSBextern.de – Ihr Partner für Ihren Datenschutz nach EU-DSGVO und BDSG
02/20/2020 4:10 PM
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Alle Rechte liegen bei DSBextern.de
Datenschutz neu gedacht
Durch sichere Authentifizierungsmaßnahmen haben Sie für Ihr Unternehmen einen eigenen geschützten Bereich.
Über das Datenschutzdashboard erhalten Sie jederzeit einen Überblick über Ihren aktuellen Datenschutzstand.
Ein integriertes Archiv gewährleistet jederzeit Zugriff auf Ihre wichtigen datenschutzrelevanten Dokumente.
Über unser Ticketsystem können Sie bei datenschutzrechtlichen Fragen direkt Kontakt zu unseren Experten aufnehmen.
Mit unseren verschiedenen Datenschutztools können Sie ganz leicht Mustervorlagen und Datenschutzdokumente erstellen.
Möchten Sie mehr über die Grundlagen des Datenschutzes erfahren, steht Ihnen hierzu eine umfangreiche Wissensdatenbank zur Verfügung.
Datenschutz neu gedacht. Als Experten in Bereich Datenschutz und Informationssicherheit stehen wir mit unserer umfassenden Erfahrung für Sie bereit.
Das Unternehmen ist seit 2004 für Unternehmen (kleine und mittelständische, wie auch Industrieunternehmen sowie Kanzleien, Behörden, Handel, Apotheken und Praxen) in den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit tätig. In den letzten Jahren und Monaten haben wir Unternehmen und Behörden verstärkt auf die Herausforderungen der DSGVO vorbereitet, die ab dem 25. Mai 2018 EU-weit gültig ist. Auch Unternehmen, die Dienstleistungen oder Waren in die EU exportieren, sind der DSGVO vollumfänglich unterworfen.
Als Wirtschaftsinformatiker, Betriebswirt und Jurist, u.a. mit Abschlüssen in den Bereichen Risk und Compliance, bringt unser Datenschutzbeauftragter Stefan Spörrer technisches, kaufmännisches und rechtliches Verständnis mit. Er unterstützt Unternehmen nicht nur beratend im technischen und betriebswirtschaftlichen Bereich, sondern ganzheitlich in allen Datenschutz-Themen und damit verbundenen compliancerechtlichen Prozessen.
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
oder
„Sicherheit der Verarbeitung“ nach Art. 32 DSGVO bzw.
„Verfahrensspezifisches IT-Sicherheitskonzept“ gemäß Art. 32 Abs. 1 DSGVO
Hinweis: Bitte beachten Sie dazu auch folgende Dokumente im DSMS:
TOM bzw. „Sicherheit der Verarbeitung“ nach Art. 32 DSGVO bzw. „Verfahrens- spezifisches IT-Sicherheitskonzept“ gemäß Art. 32 Abs. 1 DSGVO, ggf. ein- schließlich der Maßnahmen nach Art. 8 Abs. 2 Satz 2 BayDSG-E 2018 (Bayeri- sches Landesdatenschutzgesetz bzw. etwaiges zuständiges Landesdatenschutz- gesetz des jeweiligen Bundeslandes).
Satz (1) des Art. 32 DSGVO „Sicherheit der Verarbeitung“ lautet: Unter Berück- sichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der un- terschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen treffen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnah- men, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
Organisationen, die selbst oder im Auftrag personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, haben die technischen und organisatorischen Maß- nahmen zu treffen, die erforderlich sind, um die Ausführung der Vorschriften der Datenschutzgesetze zu gewährleisten. Erforderlich sind Maßnahmen nur, wenn ihr Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht.
Zur einfacheren Unterscheidung hier noch Hinweise für die Bearbeitung:
Technische und organisatorische Maßnahmen werden meist in einem Atemzug genannt – zum Beispiel als TOM Datenschutz oder Verfahrensspezifisches IT-Sicherheitskonzept.
Dabei unterscheiden sich die beiden folgenden Maßnahmen:
Dieses Dokument ist in folgende Maßnahmengruppen unterteilt:
1.Vertraulichkeit gem. Art. 32 Abs. 1 lit. DSGVO
2.Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
3.Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
4.Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO; Art. 25 Abs. 1 DSGVO)
Die jeweils in der Organisation verwendeten Maßnahmen sind durch ein gekennzeichnet.